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   OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09   

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https://dejure.org/2011,6824
OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09 (https://dejure.org/2011,6824)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.03.2011 - 8 LB 153/09 (https://dejure.org/2011,6824)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. März 2011 - 8 LB 153/09 (https://dejure.org/2011,6824)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausweisung im Falle der Herabstufung zur Regelausweisung und günstiger Sozialprognose

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 GG; § 53 AufenthG; § 56 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG; § 51 Abs. 1 BZRG
    Ermessensentscheidung als verhältnismäßiger und damit gerechtfertigter Eingriff in das durch Art. 6 GG geschützte Recht eines Klägers auf Achtung seines Ehelebens und Familienlebens; Ausweisung eines Ausländers bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines Ausländers bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz ( BtMG ) zu einer Freiheitsstrafe; Ausweisung eines Ausländers mit bestehenden besonderen Ausweisungsschutzgründen bei schwerwiegender Gefahr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermessensentscheidung als verhältnismäßiger und damit gerechtfertigter Eingriff in das durch Art. 6 GG geschützte Recht eines Klägers auf Achtung seines Ehelebens und Familienlebens; Ausweisung eines Ausländers bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlichen ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09
    Ein unzulässiges Nachholen einer bisher fehlenden Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.9.2006 - 1 C 20.08 -, NVwZ 2007, 470, 471; BVerwG, Urt. v. 5.5.1998 - 1 C 17.97 -, BVerwGE 106, 351, 365) liegt nicht vor.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Ausweisungsverfügung vom 4. Juli 2008 aufgrund der mit Schriftsatz vom 28. Oktober 2009 im Berufungsverfahren ergänzten Ermessenserwägungen ausschließlich noch auf spezialpräventive Gründe stützt, bei der in der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu betrachtenden Mittel-Zweck-Relation also allein die Ausweisung und der damit verfolgte spezialpräventive Zweck gegenüberzustellen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, a.a.O., S. 357 f.; BVerwG, Urt. v. 11.6.1996 - 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247, 253 f. und 256; GK-AufenthG, a.a.O., Vor §§ 53 ff. Rn. 1295 f. und 1732 f.).

    Entfernte Möglichkeiten neuer Störungen genügen hingegen nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, a.a.O., S. 357 f.; BVerwG, Urt. v. 17.1.1989, a.a.O.).

    Letztgenannte private Belange deutscher Staatsangehöriger sind regelmäßig und auch hier so schutzwürdig, dass sie von den die Ausweisung fordernden öffentlichen Interessen nur dann überwogen werden können, wenn diese schwerwiegend sind, also eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.1994, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, a.a.O., S. 357 f.; BVerwG, Urt. v. 17.1.1989, a.a.O.), woran es hier, wie ausgeführt, fehlt.

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09
    Diese Aspekte stehen einer Ausweisung zwar nicht von vorneherein entgegen, gebieten aber eine Einzelfallwürdigung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.1994 - 2 BvR 1542/94 -, NVwZ 1995, 159; BVerwG, Urt. v. 17.1.1989 - 1 C 46.86 -, BVerwGE 81, 155, 163; GK-AufenthG, a.a.O., Vor §§ 53 ff. Rn. 290 und 311).

    Entfernte Möglichkeiten neuer Störungen genügen hingegen nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, a.a.O., S. 357 f.; BVerwG, Urt. v. 17.1.1989, a.a.O.).

    Letztgenannte private Belange deutscher Staatsangehöriger sind regelmäßig und auch hier so schutzwürdig, dass sie von den die Ausweisung fordernden öffentlichen Interessen nur dann überwogen werden können, wenn diese schwerwiegend sind, also eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.1994, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, a.a.O., S. 357 f.; BVerwG, Urt. v. 17.1.1989, a.a.O.), woran es hier, wie ausgeführt, fehlt.

  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09
    Diese gesetzliche Vermutung beinhaltet allerdings keine Automatik, sondern erfordert in den Fällen der Herabstufung zur Regel-Ausweisung eine individuelle Prüfung im jeweiligen Einzelfall (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.2004 - 1 C 25.03 -, BVerwGE 121, 356, 362).

    Aufgrund dieser Prüfung kann ein Ausnahmefall von der Regel-Ausweisung insbesondere dann anzunehmen sein, wenn ein atypischer Geschehensablauf oder andere besondere Umstände den an sich schwerwiegenden Ausweisungsanlass als weniger gewichtig erscheinen lassen, keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine zukünftige schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers bestehen oder wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, BVerwGE 129, 367, 372 f.; BVerwG, Urt. v. 31.8.2004, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 11.6.1996 - 1 C 24.96, BVerwGE 101, 247, 252 f.; GK-AufenthG, Stand: Dezember 2010, § 54 Rn. 71 ff.).

    Denn wenigstens die mit der Ausweisung verbundene Verschlechterung des aufenthaltsrechtlichen Status (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG) wirkt als Warnung fort (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.2004, a.a.O.; GK-AufenthG, a.a.O., Vor §§ 53 ff. Rn. 429 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94

    Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen unter Berufung auf Art.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09
    Diese Aspekte stehen einer Ausweisung zwar nicht von vorneherein entgegen, gebieten aber eine Einzelfallwürdigung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.1994 - 2 BvR 1542/94 -, NVwZ 1995, 159; BVerwG, Urt. v. 17.1.1989 - 1 C 46.86 -, BVerwGE 81, 155, 163; GK-AufenthG, a.a.O., Vor §§ 53 ff. Rn. 290 und 311).

    Letztgenannte private Belange deutscher Staatsangehöriger sind regelmäßig und auch hier so schutzwürdig, dass sie von den die Ausweisung fordernden öffentlichen Interessen nur dann überwogen werden können, wenn diese schwerwiegend sind, also eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.1994, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, a.a.O., S. 357 f.; BVerwG, Urt. v. 17.1.1989, a.a.O.), woran es hier, wie ausgeführt, fehlt.

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09
    Aufgrund dieser Prüfung kann ein Ausnahmefall von der Regel-Ausweisung insbesondere dann anzunehmen sein, wenn ein atypischer Geschehensablauf oder andere besondere Umstände den an sich schwerwiegenden Ausweisungsanlass als weniger gewichtig erscheinen lassen, keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine zukünftige schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers bestehen oder wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, BVerwGE 129, 367, 372 f.; BVerwG, Urt. v. 31.8.2004, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 11.6.1996 - 1 C 24.96, BVerwGE 101, 247, 252 f.; GK-AufenthG, Stand: Dezember 2010, § 54 Rn. 71 ff.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Ausweisungsverfügung vom 4. Juli 2008 aufgrund der mit Schriftsatz vom 28. Oktober 2009 im Berufungsverfahren ergänzten Ermessenserwägungen ausschließlich noch auf spezialpräventive Gründe stützt, bei der in der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu betrachtenden Mittel-Zweck-Relation also allein die Ausweisung und der damit verfolgte spezialpräventive Zweck gegenüberzustellen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, a.a.O., S. 357 f.; BVerwG, Urt. v. 11.6.1996 - 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247, 253 f. und 256; GK-AufenthG, a.a.O., Vor §§ 53 ff. Rn. 1295 f. und 1732 f.).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09
    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung sowie das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, 42).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09
    Daher kann auch schon eine nur vorübergehende und kurzfristige Trennung regelmäßig unzumutbar sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, InfAuslR 2006, 320, 321; BVerfG, Beschl. v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67, 69; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 27.4.2006 - 4 Bs 103/06 -, InfAuslR 2006, 361, 362).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09
    Gerade bei letzterem ist davon auszugehen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient und das Kind beide Eltern braucht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris Rn. 26).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09
    Daher kann auch schon eine nur vorübergehende und kurzfristige Trennung regelmäßig unzumutbar sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, InfAuslR 2006, 320, 321; BVerfG, Beschl. v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67, 69; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 27.4.2006 - 4 Bs 103/06 -, InfAuslR 2006, 361, 362).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09
    Aufgrund dieser Prüfung kann ein Ausnahmefall von der Regel-Ausweisung insbesondere dann anzunehmen sein, wenn ein atypischer Geschehensablauf oder andere besondere Umstände den an sich schwerwiegenden Ausweisungsanlass als weniger gewichtig erscheinen lassen, keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine zukünftige schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers bestehen oder wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, BVerwGE 129, 367, 372 f.; BVerwG, Urt. v. 31.8.2004, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 11.6.1996 - 1 C 24.96, BVerwGE 101, 247, 252 f.; GK-AufenthG, Stand: Dezember 2010, § 54 Rn. 71 ff.).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage;

  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97

    Aufenthalt im Bundesgebiet; Ausweisung; Einreiseverbot.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08

    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 24.96

    Ausländerrecht - Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Assoziierungsabkommen bei

  • BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81

    Ausländer - Ausweisung - Befristung - Sperrwirkung - Ermessen

  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 744/86

    Sofortvollzug der Ausweisung nach unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 11 ME 133/10

    Rechtsschutzbedürfnis eines sich illegal im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländers

  • OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10

    Begriff der Wohnung i.S.d. § 180 Zivilprozessordnung (ZPO); Vorausetzungen der

  • BGH, 16.12.1994 - StB 30/94

    Strafaussetzung - Strafrestaussetzung - Rechtsprechung

  • BVerfG, 15.06.1993 - 2 BvR 900/93

    Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen

  • BGH, 22.09.1994 - StB 19/94

    Strafaussetzung - Verbüßung der Strafe - Geheimdienstliche Tätigkeit

  • OVG Hamburg, 27.04.2006 - 4 Bs 103/06

    Ausländerrecht: Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis, Schutz der

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23

    Abwägung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urt. v. 15.1.2013 - BVerwG 1 C 10.12 -, juris Rn. 15; Urt. v. 4.10.2012 - BVerwG 1 C 13.11 -, juris Rn. 18; Senatsurt. v. 6.5.2020 - 13 LB 190/19 -, juris Rn. 38; Senatsbeschl. v. 20.6.2017 - 13 LA 134/17 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.4.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 28; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 10.3.2011 - 8 LB 153/09 -, juris Rn. 55 ff. jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 LA 134/17

    Anforderungen an das tatbestandliche Vorliegen eines schwerwiegenden

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urt. v. 15.1.2013 - BVerwG 1 C 10.12 -, NVwZ-RR 2013, 435, 436 f.; Urt. v. 4.10.2012 - BVerwG 1 C 13.11 -, BVerwGE 144, 230, 237; Urt. v. 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, BVerwGE 143, 277, 282 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.4.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 28; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 10.3.2011 - 8 LB 153/09 -, juris Rn. 55 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 13 LB 160/17

    Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Berufung; Bleibeinteresse; familiäre

    - BVerwG 1 C 13.11 -, BVerwGE 144, 230, 237; Urt. v. 10.7.2012, a.a.O., S. 282 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.4.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 28; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 10.3.2011 - 8 LB 153/09 -, juris Rn. 55 ff. jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 13 LB 190/19

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urt. v. 15.1.2013 - BVerwG 1 C 10.12 -, NVwZ-RR 2013, 435, 436 f. - juris Rn. 15; Urt. v. 4.10.2012 - BVerwG 1 C 13.11 -, BVerwGE 144, 230, 237 - juris Rn. 18; Senatsbeschl. v. 20.6.2017 - 13 LA 134/17 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.4.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 28; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 10.3.2011 - 8 LB 153/09 -, juris Rn. 55 ff. jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 - 11 S 2/11

    Ausweisung von in Deutschland "verwurzelten" Ausländern aus generalpräventiven

    Denn Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung ist eine bestehende Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1 AufenthG (ebenso: Nds. OVG, Urteil vom 10.03.2011 - 8 LB 153/09 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 20.02.2009 - 18 A 2620/08 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2018 - 13 LB 44/17

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsanlass; Ausweisungsinteresse; Berufung;

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urt. v. 15.1.2013, a.a.O., S. 436 f.; Urt. v. 4.10.2012 - BVerwG 1 C 13.11 -, BVerwGE 144, 230, 237; Urt. v. 10.7.2012, a.a.O., S. 282 f.; Senatsbeschl. v. 20.6.2017 - 13 LA 134/17 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.4.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 28; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 10.3.2011 - 8 LB 153/09 -, juris Rn. 55 ff. jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2011 - 8 ME 76/11

    Betäubungsmittelkriminalität als Regelbeispiel für das Vorliegen schwerwiegender

    Diese gesetzliche Vermutung beinhaltet allerdings keine Automatik, sondern erfordert in den Fällen der Herabstufung zur Regel-Ausweisung eine individuelle Prüfung im jeweiligen Einzelfall (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.2004 - 1 C 25.03 -, BVerwGE 121, 356, 362; Senatsurt. v. 10.3.2011 - 8 LB 153/09 -, juris Rn. 41).
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